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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 06.05.2025

Stand: 06.05.2025

1. Allgemeines und Vertragsgegenstand

1.1
Die InsurMagic GmbH (HRB 752114) mit Sitz in Dossenheim ist Anbieter der Plattform InsurMagic, die es Unternehmen (nachfolgend “Kunde”) ermöglicht, mit ihren Kunden und anderen Kontakten mit Hilfe einer Weboberfläche über verschiedene Kommunikationskanäle (wie z.B. WhatsApp, E-Mail, Telegram) zu kommunizieren und die Kundenkommunikation zentral zu verwalten („nachfolgend Plattform“). Zentraler Bestandteil der Plattform ist zudem das Anzeigen von Kundendaten aus verbundenen Maklerverwaltung-Portalen (nachfolgend “MVPs”).

1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, nachfolgend als “Nutzungsbedingungen” bezeichnet) gelten für die Nutzung der Plattform “InsurMagic”  (nachfolgend “Software“).



2. Vertragsgegenstand und grundlegende Funktionalitäten der Plattform

2.1
Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software des Anbieters gemäß der aktuellen Produktbeschreibung und des Auftragsblatts als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot.

2.2
Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.



3. Art und Umfang der Leistung

3.1

Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbei- tungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.



4. Verfügbarkeit der Software

4.1

Die Verfügbarkeit der Software beträgt 90% pro Monat abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendiger Zeit. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

4.2

Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen.

4.3

Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform oder zu einzelnen Bereichen der Plattform nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt oder verstoßen hat, oder wenn der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Im Falle wiederholter Verstöße des Kunden gegen diese Nutzungsbedingungen trotz entsprechender Hinweise behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang dauerhaft zu sperren.



5. Rechte zur Datenverarbeitung und Datensicherung

5.1

Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

5.2

Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. einem separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

5.3

Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

5.4

Es ist die Pflicht des Kunden, selbständig Sicherungskopien der Inhalte zu erstellen.

5.5

Soweit der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und schließen die Parteien mit Abschluss des Nutzungsvertrags die Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab, die unter diesem Link abrufbar ist und zusammen mit ihren Anhängen Vertragsbestandteil wird.



6. Support

6.1

Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. Die Art und Weise der Fehlermeldung richtet sich nach dem Auftragsblatt, ebenso wie der Umfang der Supportleistungen.

6.2

Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.



7. Vergütung

7.1

Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem Auftragsblatt.

7.2
Die Kosten für ausgehende WhatsApp-Unterhaltungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Versands der jeweiligen Nachricht aktuell gültigen Preisliste und beruhen auf den Preisen, die WhatsApp für den jeweiligen Unterhaltungstyp berechnet. Die Nutzung der WhatsApp Cloud API (direct cloud) wird unmittelbar zwischen dem Kunden und Meta abgerechnet. 

7.3

Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 12.2 hat.

7.4

Der Anbieter kann nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäß dem Auftragsblatt die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.

7.5

Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.



8. Mitwirkungspflicht des Kunden

8.1

Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

8.2

Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für den Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.

8.3

Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Auftragsblatt ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.

8.4

Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

8.5
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kommunikation mit Dritten Parteien erfüllt sind. Dies umfasst insbesondere die Einholung eventuell erforderlicher Einwilligungen des jeweiligen Adressaten sowie die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Informationspflichten (z.B. Impressumsangaben). Der Anbieter prüft weder die Rechtmäßigkeit der Kundeninhalte noch der Kundenkommunikation.

8.6

Für den Versand werblicher Nachrichten, insbesondere Newsletter, über die WhatsApp Cloud API dürfen ausschließlich die von WhatsApp genehmigten Vorlagen verwendet werden. Die Nutzung nicht genehmigter Vorlagen kann zur dauerhaften Sperrung der genutzten WhatsApp-Nummer führen. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen sowie der WhatsApp Business Policy verantwortlich. Eine Haftung des Anbieters wird ausgeschlossen.

8.7

Für einzelne Drittsysteme können zusätzliche Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten, wie z.B. die WhatsApp Business Policy, Facebook Commerce Policies (auch gültig für Instagram) oder die Telegram Terms of Service. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verantwortlich. Der Anbieter weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen zu einem Ausschluss von oder einer Beschränkung der Nutzung der Drittsysteme führen können. Der Anbieter haftet nicht für Leistungseinschränkungen, die aus einem Verstoß des Kunden gegen die Nutzungsbedingungen der Drittsysteme resultieren.



9. Gewährleistung

9.1

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.



10. Haftung und Schadensersatz

10.1

Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2

Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

10.3

Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.

10.4

Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

10.5
Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.




11. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

11.1

Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonstigen oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

11.2

Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von den Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

11.3

Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

11.4

Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.




12. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

12.1

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebotsblatt. Der Anbieter gewährt dem Kunden innerhalb der ersten 30 Tage ein einmaliges Widerrufsrecht, mit dem er ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten kann. In diesem Fall erstattet der Anbieter den ersten Monat kostenfrei zurück. Mit dem 31. Tag nach Vertragsabschluss beginnt die vereinbarte Mindestlaufzeit. Soweit nicht anderweitig vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit, beginnend mit dem Tag der ersten Abbuchung, 30 Tage. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Nutzungsvertrag jeweils um die Länge des bei Vertragsschluss festgelegten Zahlungsrhythmus, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. während der verlängerten Laufzeit bis spätestens 14 Tage vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird. Diese Mindestlaufzeit bzw. verlängerte Laufzeit gilt in gleicher Weise für Add-Ons, die der Kunde während der Nutzungsphase zusätzlich gebucht hat. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die wirksame Kündigung des Nutzungsvertrags führt automatisch auch zur Beendigung ggf. vereinbarter Zusatzleistungen und Erweiterungen (insbesondere während der Nutzungsphase gebuchte Add-Ons), ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf.

12.2

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

12.3

Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. 

12.4

Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder –Rechte bestehen



13. Vertraulichkeit

13.1

Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „ver- trauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Geset- zes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

13.2 

Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 13, wenn sie

  • der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,

  • allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,

  • der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.

13.3

Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 13 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.



14. Übertragung der Rechte und Pflichten

14.1

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.



15. Keine Garantien, rechtliche Verantwortung des Kunden

15.1

Der Anbieter stellt dem Kunden Funktionen zur Verfügung, die ihn bei der Einhaltung gesetzlicher Pflichten – z. B. zur Dokumentation von Beratungsgesprächen gemäß § 61 VVG oder zur DSGVO-konformen Kommunikation – unterstützen können. Dabei handelt es sich nicht um eine Garantie im rechtlichen Sinne. Die rechtliche Bewertung und Umsetzung dieser Pflichten obliegt allein dem Kunden.

15.2

Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Wirksamkeit der mit der Plattform erstellten oder gespeicherten Dokumentationen. Eine rechtssichere Dokumentation im Sinne der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften kann nicht zugesichert werden.

15.3

Etwaige Aussagen in Marketingmaterialien, Präsentationen oder auf der Website des Anbieters stellen keine verbindlichen Garantiezusagen oder Zusicherungen dar, sondern dienen der allgemeinen Produktbeschreibung.

15.4

Der Kunde bleibt selbst verantwortlich für die Prüfung und Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen an seine Kommunikation, Dokumentation und Datenverarbeitung. Insbesondere ist sicherzustellen, dass dokumentierte Informationen den gesetzlichen Anforderungen genügen und erforderliche Einwilligungen von Kommunikationspartnern vorliegen.



16. Sonstiges

16.1

Diese Vereinbarung sowie alle Änderungen, vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungen und Dokumentationspflichten bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Die Textform ist auch durch E-Mail oder durch Benachrichtigung innerhalb der Plattform gewahrt. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.


16.2

Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.3

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

16.4

Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen und die angebotenen Leistungen zu ändern, sofern ein triftiger Grund vorliegt (z. B. gesetzliche Änderungen, technische Anpassungen, Anforderungen von Drittsystemen). Über Änderungen wird der Kunde mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert, z. B. per E-Mail oder innerhalb der Plattform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.


Copyright OSB Alliance e.V., Version 1/2015.

1. Allgemeines und Vertragsgegenstand

1.1
Die InsurMagic GmbH (HRB 752114) mit Sitz in Dossenheim ist Anbieter der Plattform InsurMagic, die es Unternehmen (nachfolgend “Kunde”) ermöglicht, mit ihren Kunden und anderen Kontakten mit Hilfe einer Weboberfläche über verschiedene Kommunikationskanäle (wie z.B. WhatsApp, E-Mail, Telegram) zu kommunizieren und die Kundenkommunikation zentral zu verwalten („nachfolgend Plattform“). Zentraler Bestandteil der Plattform ist zudem das Anzeigen von Kundendaten aus verbundenen Maklerverwaltung-Portalen (nachfolgend “MVPs”).

1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, nachfolgend als “Nutzungsbedingungen” bezeichnet) gelten für die Nutzung der Plattform “InsurMagic”  (nachfolgend “Software“).



2. Vertragsgegenstand und grundlegende Funktionalitäten der Plattform

2.1
Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software des Anbieters gemäß der aktuellen Produktbeschreibung und des Auftragsblatts als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot.

2.2
Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.



3. Art und Umfang der Leistung

3.1

Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbei- tungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.



4. Verfügbarkeit der Software

4.1

Die Verfügbarkeit der Software beträgt 90% pro Monat abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendiger Zeit. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

4.2

Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen.

4.3

Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform oder zu einzelnen Bereichen der Plattform nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt oder verstoßen hat, oder wenn der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Im Falle wiederholter Verstöße des Kunden gegen diese Nutzungsbedingungen trotz entsprechender Hinweise behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang dauerhaft zu sperren.



5. Rechte zur Datenverarbeitung und Datensicherung

5.1

Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

5.2

Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. einem separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

5.3

Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

5.4

Es ist die Pflicht des Kunden, selbständig Sicherungskopien der Inhalte zu erstellen.

5.5

Soweit der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und schließen die Parteien mit Abschluss des Nutzungsvertrags die Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab, die unter diesem Link abrufbar ist und zusammen mit ihren Anhängen Vertragsbestandteil wird.



6. Support

6.1

Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. Die Art und Weise der Fehlermeldung richtet sich nach dem Auftragsblatt, ebenso wie der Umfang der Supportleistungen.

6.2

Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.



7. Vergütung

7.1

Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem Auftragsblatt.

7.2
Die Kosten für ausgehende WhatsApp-Unterhaltungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Versands der jeweiligen Nachricht aktuell gültigen Preisliste und beruhen auf den Preisen, die WhatsApp für den jeweiligen Unterhaltungstyp berechnet. Die Nutzung der WhatsApp Cloud API (direct cloud) wird unmittelbar zwischen dem Kunden und Meta abgerechnet. 

7.3

Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 12.2 hat.

7.4

Der Anbieter kann nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäß dem Auftragsblatt die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.

7.5

Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.



8. Mitwirkungspflicht des Kunden

8.1

Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

8.2

Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für den Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.

8.3

Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Auftragsblatt ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.

8.4

Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

8.5
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kommunikation mit Dritten Parteien erfüllt sind. Dies umfasst insbesondere die Einholung eventuell erforderlicher Einwilligungen des jeweiligen Adressaten sowie die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Informationspflichten (z.B. Impressumsangaben). Der Anbieter prüft weder die Rechtmäßigkeit der Kundeninhalte noch der Kundenkommunikation.

8.6

Für den Versand werblicher Nachrichten, insbesondere Newsletter, über die WhatsApp Cloud API dürfen ausschließlich die von WhatsApp genehmigten Vorlagen verwendet werden. Die Nutzung nicht genehmigter Vorlagen kann zur dauerhaften Sperrung der genutzten WhatsApp-Nummer führen. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen sowie der WhatsApp Business Policy verantwortlich. Eine Haftung des Anbieters wird ausgeschlossen.

8.7

Für einzelne Drittsysteme können zusätzliche Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten, wie z.B. die WhatsApp Business Policy, Facebook Commerce Policies (auch gültig für Instagram) oder die Telegram Terms of Service. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verantwortlich. Der Anbieter weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen zu einem Ausschluss von oder einer Beschränkung der Nutzung der Drittsysteme führen können. Der Anbieter haftet nicht für Leistungseinschränkungen, die aus einem Verstoß des Kunden gegen die Nutzungsbedingungen der Drittsysteme resultieren.



9. Gewährleistung

9.1

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.



10. Haftung und Schadensersatz

10.1

Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2

Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

10.3

Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.

10.4

Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

10.5
Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.




11. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

11.1

Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonstigen oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

11.2

Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von den Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

11.3

Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

11.4

Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.




12. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

12.1

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebotsblatt. Der Anbieter gewährt dem Kunden innerhalb der ersten 30 Tage ein einmaliges Widerrufsrecht, mit dem er ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten kann. In diesem Fall erstattet der Anbieter den ersten Monat kostenfrei zurück. Mit dem 31. Tag nach Vertragsabschluss beginnt die vereinbarte Mindestlaufzeit. Soweit nicht anderweitig vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit, beginnend mit dem Tag der ersten Abbuchung, 30 Tage. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Nutzungsvertrag jeweils um die Länge des bei Vertragsschluss festgelegten Zahlungsrhythmus, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. während der verlängerten Laufzeit bis spätestens 14 Tage vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird. Diese Mindestlaufzeit bzw. verlängerte Laufzeit gilt in gleicher Weise für Add-Ons, die der Kunde während der Nutzungsphase zusätzlich gebucht hat. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die wirksame Kündigung des Nutzungsvertrags führt automatisch auch zur Beendigung ggf. vereinbarter Zusatzleistungen und Erweiterungen (insbesondere während der Nutzungsphase gebuchte Add-Ons), ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf.

12.2

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

12.3

Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. 

12.4

Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder –Rechte bestehen



13. Vertraulichkeit

13.1

Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „ver- trauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Geset- zes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

13.2 

Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 13, wenn sie

  • der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,

  • allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,

  • der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.

13.3

Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 13 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.



14. Übertragung der Rechte und Pflichten

14.1

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.



15. Keine Garantien, rechtliche Verantwortung des Kunden

15.1

Der Anbieter stellt dem Kunden Funktionen zur Verfügung, die ihn bei der Einhaltung gesetzlicher Pflichten – z. B. zur Dokumentation von Beratungsgesprächen gemäß § 61 VVG oder zur DSGVO-konformen Kommunikation – unterstützen können. Dabei handelt es sich nicht um eine Garantie im rechtlichen Sinne. Die rechtliche Bewertung und Umsetzung dieser Pflichten obliegt allein dem Kunden.

15.2

Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Wirksamkeit der mit der Plattform erstellten oder gespeicherten Dokumentationen. Eine rechtssichere Dokumentation im Sinne der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften kann nicht zugesichert werden.

15.3

Etwaige Aussagen in Marketingmaterialien, Präsentationen oder auf der Website des Anbieters stellen keine verbindlichen Garantiezusagen oder Zusicherungen dar, sondern dienen der allgemeinen Produktbeschreibung.

15.4

Der Kunde bleibt selbst verantwortlich für die Prüfung und Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen an seine Kommunikation, Dokumentation und Datenverarbeitung. Insbesondere ist sicherzustellen, dass dokumentierte Informationen den gesetzlichen Anforderungen genügen und erforderliche Einwilligungen von Kommunikationspartnern vorliegen.



16. Sonstiges

16.1

Diese Vereinbarung sowie alle Änderungen, vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungen und Dokumentationspflichten bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Die Textform ist auch durch E-Mail oder durch Benachrichtigung innerhalb der Plattform gewahrt. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.


16.2

Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.3

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

16.4

Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen und die angebotenen Leistungen zu ändern, sofern ein triftiger Grund vorliegt (z. B. gesetzliche Änderungen, technische Anpassungen, Anforderungen von Drittsystemen). Über Änderungen wird der Kunde mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert, z. B. per E-Mail oder innerhalb der Plattform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.


Copyright OSB Alliance e.V., Version 1/2015.

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